4D Software-Lizenzvertrag

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2004 (Geändert)


4D PRODUKT Reihe

Vertrag über die Nutzungslizenz und die Versuchslizenz

Achtung !

Bitte lesen Sie sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages über die Nutzungslizenz und die Versuchslizenz (im folgenden "Vertrag" genannt) zwischen Ihnen (im folgenden "LIZENZNEHMER" genannt) und 4D SA, einer "Société Anonyme", einer Aktiengesellschaft nach französischem Recht (im folgenden "4D" genannt). Indem Sie die Funktion "Accept" wählen, akzeptieren Sie sämtliche Bedingungen dieses Vertrages.

Sollten Sie nicht mit sämtlichen Bedingungen dieses Vertrages einverstanden sein, geben Sie bitte Sie unverzüglich das Medium mit der Software und der Dokumentation sowie die Verpackung und eine Kopie der betreffenden Verkaufsbelege der Stelle zurück, bei der Sie die Nutzungslizenz oder die Versuchslizenz erworben haben. Sie erhalten sodann die gezahlte Vergütung vollständig zurück.

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Nutzungslizenz und der Versuchslizenz für die nachfolgend definierte Software. Die besonderen Vertragsbestimmungen unterscheiden klar, inwieweit sie auf eine oder beide Lizenzen anwendbar sind.

Die Nutzungslizenz erstreckt sich lediglich auf die Software, für die der LIZENZNEHMER eine Lizenz erworben und die autorisierte Seriennummer erhalten hat, wie in der Dokumentation erläutert

4D ist nur unter der Bedingung bereit, dem LIZENZNEHMER eine Nutzungslizenz oder eine Versuchslizenz einzuräumen, dass der LIZENZNEHMER sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages uneingeschränkt akzeptiert, die auf die jeweilige Lizenz anwendbar sind.

Die nachfolgenden Begriffe haben folgende besondere Bedeutung:

Als "4D Anwendung" wird ein Computerprogramm bezeichnet, das mit der Software entwickelt, genutzt und/oder angewendet wird.

"Dokumentation" beschreibt sämtliche elektronischen Dokumentationsdateien und/oder die Dokumentation in oder auf den betreffenden Medien oder das Software-Benutzerhandbuch.

"Umgebung" bedeutet die Computer-Hardware/ das Betriebssystem und die Programme, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Software erforderlich sind und auf den Medien angegeben sind, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass jede Lizenz nur für eine Umgebung gewährt wird.

Als "Software" werden die 4D-Computerprogramme in maschinenlesbarer Form sowie Kopien hiervon verstanden einschließlich der diesbezüglichen Dokumentation und jegliche Erneuerungen oder Auswechselungen, die nach dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, sowie sämtliche Updates.

"Medium" bedeutet sämtliche Methoden, durch die der LIZENZNEHMER die Software erhält, die eine CD-ROM und sein Paket, die 4D-Websites oder 4D´s Ftp site enthält.

Unter "der autorisierten Anzahl gleichzeitiger Nutzer" ist die maximale Anzahl der gleichzeitig angeschlossener Nutzer zu verstehen, die von 4D zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisiert worden sind und für die 4D angemessene Lizenzgebühren vom LIZENZNEHMER erhalten hat.

"Einzelnutzung" bedeutet, dass die lizenzierte Software ausschließlich ein Einzelprodukt für eine einzelne Installation und Nutzung auf einem einzelnen, unvernetzten Computer ist.

"Mehrfachnutzung" bedeutet, dass die lizenzierte Software ein Produkt zur mehrfachen Nutzung für die Installation und Nutzung in einem Kunden- /Server- Netzwerk gemäß der entsprechenden Lizenzgebühren ist.

1. EIGENTUM UND LIZENZ

Der vorliegende Vertrag ist ein Lizenzvertrag und KEIN Kaufvertrag.

4D und/oder ihre Zulieferer bleiben die alleinigen Eigentümer der Kopie der Software und aller weiteren Kopien, die der LIZENZNEHMER in Übereinstimmung mit diesem Vertrag besitzen oder herstellen darf.

Die Rechte des LIZENZNEHMERS zur Nutzung der Software sind in diesem Vertrag geregelt. 4D behält sämtliche Rechte, die dem LIZENZNEHMER durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Dem LIZENZNEHMER werden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte bezüglich der Software gewährt.

2. GEWÄHRTE RECHTE

2.1 INHALT DER NUTZUNGSLIZENZ

4D gewährt dem LIZENZNEHMER ein beschränktes, persönliches und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software in der Umgebung und in der Sprache, die auf dem Medium angegeben ist.

A. Einzelnutzung und Mehrfachnutzung

Der LIZENZNEHMER ist berechtigt,

a) die Software nur zur Nutzung entsprechend Artikel 2.1.A auf eine (1) Diskette (hard disk) zu überspielen vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER das Original-Medium nicht zeitgleich auf einem anderen Computer nutzt und jederzeit sein Eigentum an der Originallizenz beweisen kann;

b) Eine Kopie der Software nur zum Zwecke des Back-up und der Archivierung herzustellen vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER hierbei sämtliche Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentümerbezeichnungen herstellt, die auf oder in der Software erscheinen; diese Kopie unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages;

B. Single Use

Der Lizenznehmer ist berechtigt,

a) die Software auf einem jeden Computer zu installieren und zu nutzen vorausgesetzt, dass die Software nur auf einem (1) Computer gleichzeitig installiert und benutzt wird;

b) die Software von einem Computer auf einen anderen Computer zu überspielen vorausgesetzt, dass die Software nur auf einem (1) Computer gleichzeitig installiert und benutzt wird.

2.2 INHALT DER VERSUCHSLIZENZ

4D gewährt dem LIZENZNEHMER ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software in der Umgebung und in der Sprache, die auf dem Medium angegeben sind.

Die Versuchslizenz wird kostenfrei gewährt.

Der LIZENZNEHMER hat

a) die Software ausschließlich auf einem einzelnen Computer oder im Falle eines Defektes auf einem Ersatzcomputer zu verwenden; die Parteien sind sich einig, dass die Software nicht auf mehr als einem (1) Computer gleichzeitig verwendet werden darf;

b) die Software nur für Datenverarbeitung (data processing) und Versuchs- und Testzwecke zu verwenden.

Ungeachtet der Regelungen unter Ziffer 2.3 darf der Lizenznehmer die Software nicht für jegliche Produktionszwecke nutzen. Jede Verwendung der Software für Produktionszwecke bedarf des vorherigen Erwerbs einer Nutzungslizenz durch den LIZENZNEHMER und der Vereinbarung von Preisen und sonstigen Bedingungen.

2.3 VERSUCHSLIZENZ UND NUTZUNGSLIZENZ: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.3.1 SOFTWARERECHTE

A. Einzelnutzung und Mehrfachnutzung

Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt,

a) für Beratungsdienstleistungen, time sharing, Bürodienstleistungen, ausgelagerte Dienstleistungen, application service provider services oder application hosting provider services Unterlizenzen an der Software zu gewähren, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu teilen oder zu nutzen oder Dritten die Nutzung der Software zu gestatten; grundsätzlich darf der LIZENZNEHMER keinerlei Rechte bezüglich der Software oder eines Teiles davon in welcher Form auch immer Dritten einräumen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der 4D, die ggfs. abhängt von der Zustimmung des Dritten zu den Bestimmungen dieser Lizenz;

b) die Software auf eine andere Computerplattform oder ein anderes Betriebssystem zu übertragen. Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass er eine Lizenzgebühr entsprechend 4Ds Standardgebühren zahlen muss, die zum Zeitpunkt des Übertragens gültig sind;

c) die Software teilweise oder vollständig zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu zerlegen, auseinanderzunehmen, soweit nicht anderweitig bestimmt. Vor jeglichen Veränderungen hat der LIZENZNEHMER 4D um die Informationen zu bitten, die notwendig sind, um die Kooperationsfähigkeit der Software mit anderen Programmen zu erreichen;

d) die Bezeichnungen der Software, Eigentumshinweise, Labels, oder Warenzeichen zu entfernen oder zu verändern, die auf oder in der Software erscheinen, insoweit dies von 4D nicht ausdrücklich gestattet worden ist;

e) die back-up und Archivkopie für andere Zwecke zu verwenden oder Dritten dies zu gestatten als die Originalkopie im Falle ihrer Zerstörung oder Beschädigung zu ersetzen;

f) die Ergebnisse etwaiger Benchmark- oder anderer Untersuchungen ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von 4D offen zu legen;

g) die Software unter Verletzung der nationalen Rechtsordnungen, der zwischenstaatlichen Verträge, des Bundes- oder Landesrechtes, der Verordnungen oder sonstiger rechtsgültiger Regeln zu verwenden einschließlich der Gesetze über den Missbrauch von Informationen.

Ausschließlich für Lizenznehmer in USA: Absatz f) wird nicht angewendet.

B. Einzelnutzung

Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt,

a) die Software auf einem Computernetzwerk zu installieren und nutzen (Sofern der LIZENZNEHMER die Software auf mehr als einem Computer oder in einer anderen Umgebung nutzen möchte, so muss er entsprechend den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Standardgebühren eine zusätzliche Lizenz erwerben);

b) die Software zur Entwicklung einer Anwendung und/ oder eines Datenservers zu verwenden, wenn dem LIZENZNEHMER nicht gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr eine Lizenz für 4D WEB EXTENSION gewährt worden ist.

C. Mehrfachnutzung

Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt

- die Software auf eine andere Computerplattform oder ein anderes Betriebssystem zu übertragen und/ oder sie mit mehr als der autorisierten Anzahl gleichzeitiger Nutzer zu nutzen (Der Lizenznehmer muss eine Lizenzgebühr entsprechend den Standardgebühren von 4D bezahlen, die zum Zeitpunkt einer solchen Übertragung oder Erhöhung der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer gültig ist).

2.3.2 AUSNAHMEN

A. 4D STANDARDAUSGABE (EINZELNUTZUNG)

Die Lizenz gestattet die Verwendung der Software auf zwei verfügbaren Plattformen, wobei sich die Parteien einig sind, dass eine Lizenz mit korrespondierender Seriennummer pro Plattform erforderlich ist.

B. 4D RUNTIME VOLUME LICENSE:

> 4D RUNTIME VOLUME LICENSE LIGHT

a) Eine Lizenz für 4D RUNTIME VOLUME LICENSE LIGHT ist ohne besondere Seriennummer in 4D DEVELOPER EDITION enthalten. Kraft dieser Lizenz ist der LIZENZNEHMER berechtigt, 4D RUNTIME VOLUME LICENSE LIGHT anzuwenden zum Zwecke des Einsatzes von zusammengestellten 4D-Einzelnutzungs-Anwendungen innerhalb der strukturellen Grenzen (Anzahl der Methoden, Anzahl der Datensätze), die in der Software definiert sind.

b) Die Nutzung der Demonstrations- oder Versuchsversionen der plug-ins in Verbindung mit 4D RUNTIME VOLUME LICENSE LIGHT ist gestattet; jegliche Nutzung anderer plug-ins ist untersagt.

c) Der Lizenznehmer darf den von 4D installierten Dialog nicht verändern, der für den Fall des Verlassens einer 4D-Anwendung installiert ist, die mit 4D RUNTIME VOLUME LICENSE LIGHT betrieben wird; insbesondere die gesetzlichen Hinweise zu den gewerblichen Schutzrechten, Hinweise auf Warenzeichen, Marken und Domain Namen, die im Dialog erscheinen.

> 4D RUNTIME VOLUME LICENSE SPONSORED

a) Der LIZENZNEHMER darf die Software "4D RUNTIME VOLUME LICENSE SPONSORED" nur für den alleinigen Zweck des Betriebes einer oder mehrerer zusammengestellter 4D-Einzelnutzungs-Anwendungen verwenden. 4D RUNTIME VOLUME LICENSE SPONSORED darf nur als Teil von 4D-Anwendungen eingesetzt werden.

b) Die Nutzung der "gesponsorten" Plug-ins in Verbindung mit 4D RUNTIME VOLUME LICENSE SPONSORED ist gestattet; jegliche Nutzung anderer Plug-ins ist untersagt.

c) Der Lizenznehmer darf den von 4D installierten Dialog nicht verändern, der für den Fall des Verlassens einer 4D-Anwendung installiert ist, die mit 4D RUNTIME VOLUME LICENSE SPONSORED betrieben wird, insbesondere die gesetzlichen Hinweise zu den gewerblichen Schutzrechten, Hinweise auf Warenzeichen, Marken und Domain Namen, die im Dialog erscheinen.

> 4D RUNTIME VOLUME LICENSE PRO

a) Der LIZENZNEHMER darf die Software "4D RUNTIME VOLUME LICENSE PRO" nur für den alleinigen Zweck des Betriebes einer oder mehrerer zusammengestellter 4D-Einzelnutzungs-Anwendungen im Rahmen der Grenzen der zugelassenen Anzahl von Kopien verwenden, wie diese in der Registrierungskarte vermerkt sind (alle Plattformen inbegriffen), wobei die Versucheslizenzen bei der Anzahl der Kopien nicht zu berücksichtigen sind. 4D RUNTIME VOLUME LICENSE PRO darf nur als Teil von 4D-Anwendungen eingesetzt werden.

b) Die Nutzung der "gesponsorten" Plug-ins ist in Verbindung mit 4D RUNTIME VOLUME LICENSE PRO nicht gestattet. Diese plug-ins dürfen nur mit RUNTIME VOLUME LICENSE PRO verwendet werden.

C. 4D RUNTIME SINGLE USER

4D RUNTIME SINGLE USER darf nur für Ausführungszwecke verwendet werden, um eine oder mehrere 4D-Anwendungen zu betreiben. Keinesfalls darf 4D RUNTIME SINGLE USER verwendet werden, um neue Anwendungen zu entwickeln und/ oder zum Dateimanagement (data base management).

D. 4D RUNTIME INTERPRETED

4D RUNTIME INTERPRETED darf nur für Ausführungszwecke verwendet werden, um eine oder mehrere bezeichnete 4D-Anwendungen zu betreiben. Keinesfalls darf 4D RUNTIME INTERPRETED verwendet werden, um neue Anwendungen zu entwickeln und/ oder zum Dateimanagement (data base management).

E. 4D SERVER RUNTIME

4D SERVER RUNTIME darf nur für Ausführungszwecke verwendet werden, um eine oder mehrere zusammengestellter 4D-Anwendungen zu betreiben. Keinesfalls darf 4D SERVER RUNTIME verwendet werden, um neue Anwendungen zu entwickeln und/ oder zum Dateimanagement (data base management).

F. 4D WEB EXTENSION/ 4D SERVER WEB EXTENSION/ 4D CLIENT WEB EXTENSION

a) Ungeachtet der Bestimmungen dieses Vertrages darf diese Software auf einem Intranet- /Internetserver ohne Beschränkung der Anzahl der Verbindungen genutzt werden. Dabei sind sich die Parteien einig, dass die Lizenz dem LIZENZNEHMER nur gewährt wird, wenn dieser zuvor eine 4D PRODUCT LINE Lizenz erworben hat, und dass diese Lizenz ausschließlich beschränkt ist auf eine 4D-Anwendung (wie oben definiert); die Nutzung einer 4D SERVER WEB EXTENSION setzt voraus das der LIZENZNEHMER eine dazugehörige 4D SERVER Lizenz erworben hat.

b) Die Nutzung oder Entwicklung von Web-Services als Server (der Web-Services veröffentlicht) setzt den vorherigen Kauf der 4D WEB SERVICES EXTENSION Lizenz oder der 4D SERVER WEB SERVICES EXTENSION Lizenz oder der 4D CLIENT WEB SERVICES EXTENSION voraus. Die Nutzung oder Entwicklung von Web-Services als Client (subscription to Web Services) erfordert nicht den Kauf einer dieser Lizenzen.

2.3.3. ELEKTRONISCHE DOKUMENTATIONSRECHTE

Der LIZENZNEHMER darf

-die Elektronische Dokumentation für die Nutzung der Software ausdrucken;
-die HTML-Dateien zur Nutzung im Intranet des LIZENZNEHMERS auf einen Server übertragen;
-die elektronische Dokumentation auf eine hard drive übertragen für die Nutzung der Software durch den LIZENZNEHMER.

Der LIZENZNEHMER darf nicht

-die Dokumentation verteilen;
-die Dokumentation in einer Weise übertragen, dass auf diese über das Internet zugegriffen werden kann;
-abgeleitete Werke der Dokumentation herstellen.

2.3.4 WEITERE RECHTE

Die Software kann eine oder mehrere Verzeichnisse, Dateien etc. enthalten, die dem LIZENZNEHMER bei der Anwendung der Software helfen soll. 4D gewährt dem LIZENZNEHMER das Recht, diese Verzeichnisse, Dateien etc. zu nutzen, unter der Voraussetzung, daß der LIZENZNEHMER die Bestimmungen dieses Vertrages und jegliche Bestimmungen der Verzeichnisse und Dateien einhält. Für weitere Informationen und Bestimmungen sollte der LIZENZNEHMER auf die Dokumentation und die "Read me" Datei Bezug nehmen.

Dem LIZENZNEHMER ist bekannt, dass die Software Zugang zu einem Verzeichnis gewähren kann, das es ihm erlaubt, bestimmte Informationen in den Anwendungen der Software zu kodieren. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass einige Rechtsordnungen die Nutzung der in diesem Verzeichnis vorhandenen Algorithmus nicht gestatten, und erklärt sich einverstanden, alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Bezug auf diese Nutzung einzuhalten.

In jedem Falle liegt es in der Verantwortung des LIZENZNEHMERS sicherzustellen, dass jeder Nutzer der Software die Bestimmungen dieses Vertrages einhält.

3. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG UND WARTUNGSDIENSTE

3.1 VERSUCHSLIZENZ

Die Versuchslizenz berechtigt zu keinerlei technischer Unterstützung und Wartungsdienste.

3.2. NUTZUNGSLIZENZ

Wenn der LIZENZNEHMER technische Unterstützung und Update-Rechte für die Software von 4D erhalten möchte, so muss er die Software schnellstmöglich durch geeignete Maßnahmen registrieren, wenn notwendig online entsprechend den Hinweisen auf der 4D SA Web Site.

Wenn das Paket ein Update der Software enthält, stellt diese ein einzelnes Produkt mit der Software dar. Infolgedessen beendet der LIZENZNEHMER die Nutzung der Vorversion und die Erlaubnis, diese zu nutzen; der LIZENZNEHMER akzeptiert sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages, der die Bedingungen der Nutzung der aktualisierten Software regelt.

4. GARANTIE UND HAFTUNG

4.1 NUTZUNGSLIZENZ: GARANTIE UND HAFTUNG

Innerhalb einer Frist von neunzig (90) Tagen nach Zustellung der Seriennummer der Software an den LIZENZNEHMER, die durch eine Kopie der Kaufrechnung bewiesen werden kann, garantiert 4D, dass sich die Software, die Gegenstand einer Gebrauchslizenz ist, auf einem bei normaler Nutzung und Wartung funktionstüchtigen Medium befindet und dass diese Software die wesentlichen Funktionen leisten kann, die in der Dokumentation beschrieben sind, sofern sie in der Umgebung genutzt wird, die auf dem Medium und in der Dokumentation angegeben ist. Gemäß Artikel 4.2 wird für die Versuchssoftware keine Gewährleistung übernommen, die "wie besehen" zur Verfügung gestellt wird.

Im Garantiefalle hat 4D nach eigenem Ermessen entweder das Medium und/ oder die Software auszutauschen, wobei die Gewährleistung für die ausgetauschte Software auf die Restlaufzeit der ursprünglichen Gewährleistungsfrist begrenzt ist, oder die Lizenzgebühr für die Software wird erstattet und dieser Vertrag beendet. Wenn der Fehler jedoch auf einen Unfall, einen Missbrauch, eine Veränderung oder eine fehlerhafte Anwendung der Software zurückzuführen ist, ist 4D nicht garantiepflichtig und hat das Medium oder die Lizenzgebühr nicht zu ersetzen.

In Abweichung vom Vorstehenden erklärt sich der LIZENZNEHMER damit einverstanden, daß die Software nach eigenem Ermessen und auf eigene Gefahr durch Herunterladen zur Verfügung gestellt wird und dass der LIZENZNEHMER für jegliche Schäden an seinem Computersystem und für jeglichen Datenverlust verantwortlich ist, die vom Herunterladen der Software herrühren.

4D übernimmt keine Gewähr, dass die Funktionen der Software die Anforderungen des LIZENZNEHMERS erfüllen oder dass die Anwendung ohne Unterbrechungen und fehlerfrei läuft und alle Fehler beseitigt werden.

Die vorstehende Gewährleistung ist gültig unter der Bedingung, dass der Fehler nicht von einem Missbrauch der Software oder einem Unfall herrührt.

DIE VORSTEHENDE GARANTIE IST ABSCHLIESSEND; DER LIZENZNEHMER VERZICHTET AUF JEGLICHE WEITERGEHENDEN GRARANTIEN, AUSDRÜCKLICHE WIE IMPLIZIERTE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT NUR IMPLIZIERTE BEDINGUNGEN, GARANTIEN DER VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, INSOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST.

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen erklärt sich der LIZENZNEHMER damit einverstanden, dass die Software mit der Bezeichnung "4d Calc" und "4D List", die kostenfrei mit der Software lizenziert wird, ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt wird und dass die Lizenzgebühr für die 4D View Lizenz ausschließlich die Nutzungslizenz enthält.

Das gesamte Risiko wegen der Auswahl und Nutzung der Software und ihrer Anwendungsergebnisse liegt beim LIZENZNEHMER. Des weiteren obliegt es allein dem LIZENZNEHMER, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze seiner Daten zu ergreifen.

Die Garantieregelungen in dieser Bestimmung berechtigen allein den LIZENZNEHMER; Dritte hingegen, die die Ergebnisse des LIZENZNEHMERS aus der Software nutzen, können keine Rechte aus dieser Garantie herleiten. Infolgedessen ist 4D Dritten nicht haftbar wegen der Nutzung einer 4D-Anwendung. Der LIZENZNEHMER hat 4D von jeglichen Inanspruchnahmen Dritter im Zusammenhang mit einer 4D-Anwendung freizustellen.

In keinem Fall soll 4Ds Haftung den Betrag übersteigen, den der LIZENZNEHMER für die betreffende Nutzungslizenz bezahlt hat.

Jegliche Haftung von 4D oder jeder anderen Person, die an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb der Software beteiligt gewesen ist, für jeglichen zufälligen oder kausalen, direkten oder indirekten Schaden des LIZENZNEHMERS, eines jeden Nutzers oder eines Dritten, insbesondere für die Unterbrechung in der Anwendung der Software, Gewinneinbußen, Datenverlust oder andere finanzielle Verluste, die aus der Nutzung der Software oder dem Unvermögen zur Nutzung herrühren, wird auch für den Fall von Fahrlässigkeit ausgeschlossen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist.

Das Vorstehende beeinträchtigt oder präjudiziert die zwingenden gesetzlichen Rechte des LIZENZNEHMERS nicht.

4.2 VERSUCHSLIZENZ: AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG UND BESCHRÄNKTE HAFTUNG

Die Software wird "wie besehen" nur zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt ohne jegliche ausdrückliche oder implizierte Garantie.

4D übernimmt keine Gewähr für den Gebrauch, die Funktionalität und die Anwendung der Software. 4D kann nicht bestätigen, dass die Software keine Viren und/ oder Fehler aufweist. Insbesondere garantiert 4D nicht, dass die Funktionen der Software die Anforderungen des LIZENZNEHMERS erfüllen und dass die Anwendung ohne Unterbrechung läuft.

Das gesamte Risiko wegen der Auswahl und Nutzung der Software liegt beim LIZENZNEHMER. Des weiteren obliegt es allein dem LIZENZNEHMER, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze seiner Daten zu ergreifen.

4D kann nicht haftbar gemacht werden für jegliche finanziellen, Vermögens- oder sonstigen Schäden, die dem LIZENZNEHMER direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software entstehen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist.

5. GEISTIGES EIGENTUM

Die Software ist eine Originalentwicklung, die durch das französische Urheberrecht und internationale Verträge geschützt wird.

Warenzeichen (Markenzeichen, Handelsnamen und Domain Namen) auf oder in der Software, die in diesem Vertrag zitiert werden, sind das Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.

Der LIZENZNEHMER darf die gesetzlichen Hinweise bezüglich der Urheberrechte oder anderer gewerblicher Schutzrechte auf oder in der Software nicht ändern.

Jede vollständige oder teilweise Wiederherstellung der Software ist nur gestattet unter der Bedingung, daß sie alle rechtlichen Hinweise über das geistige Eigentum an der Software enthält.

6. GEHEIMHALTUNG

Die Struktur und Organisation der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Information von 4D und ihrer Zulieferer. Der LIZENZNEHMER darf derartige Geschäftsgeheimnisse nicht offen legen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für eine Dauer von fünf (5) Jahren von der Beendigung dieses Vertrages an.

Der LIZENZNEHMER erklärt sich ausdrücklich für einverstanden, dass 4D berechtigt ist, die Geschäftsbeziehung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER zu veröffentlichen.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 NUTZUNGSLIZENZ

Sofern der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird, besteht die nach diesem Vertrage gewährte Lizenz für die Dauer des rechtlichen Schutzes der Software.

Soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes regelt, erklärt sich der LIZENZNEHMER für den Fall einer vorzeitigen Kündigung damit einverstanden, dass die betreffende Lizenzgebühr nicht an ihn zurückzuzahlen ist und dass diese Kündigung den LIZENZNEHMER nicht von seiner Verpflichtung befreit, etwaige am Tag der Kündigung fällige Beträge gemäß diesem Vertrag zu bezahlen.

Der LIZENZNEHMER kann diesen Vertrag jederzeit ohne Grund durch eingeschriebenen Brief kündigen. Diese Kündigung befreit den LIZENZNEHMER nicht von seinen Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind.

4D kann diesen Vertrag im Falle einer Vertragsverletzung des LIZENZNEHMERS jederzeit ohne vorherige schriftliche Anzeige kündigen.

Die Kündigung dieses Vertrages schließt etwaige Schadensersatzansprüche von 4D nicht aus.

Durch die Kündigung dieses Vertrages wird 4D von jeglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei, insbesondere von den Wartungs- und Unterstützungspflichten. Der LIZENZNEHMER hat die Nutzung der Software zu unterlassen, sie mit der Dokumentation und sämtlichen vollständigen und unvollständigen Kopien zurückzugeben oder zu vernichten und die Seriennummer an 4D zurückzugeben.

Der LIZENZNEHMER hat durch eine rechtsgültig unterschriebene schriftliche Erklärung zu versichern, dass die Bestimmungen dieses Artikels innerhalb von fünf (5) Tagen vom Tag der Kündigung an eingehalten worden sind.

7.2 VERSUCHSLIZENZ

Die Versuchslizenz besteht für die Zeit, bis entsprechend der Angaben in der Dokumentation fünfzig (50) Records hergestellt worden sind.

Jede Vertragspartei kann die Versuchslizenz jederzeit ohne Begründung durch schriftliche Erklärung kündigen.

Sollte der LIZENZNEHMER vertragliche Verpflichtungen verletzen, berührt die Kündigung eventuelle Ersatzansprüche von 4D nicht.

Aufgrund der Vertragskündigung hat der LIZENZNEHMER die Nutzung der Software zu unterlassen und sie zusammen mit jeglichen vollständigen oder unvollständigen Kopien an 4D zurückzugeben.

Der LIZENZNEHMER hat durch eine rechtsgültig unterschriebene schriftliche Erklärung zu versichern, dass die Bestimmungen dieses Artikels innerhalb von fünf (5) Tagen vom Tag der Kündigung an eingehalten worden sind.

8. PRÜFUNG

Der LIZENZNEHMER gestattet 4D, selbst oder durch Vertreter Prüfungen oder Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, dass der LIZENZNEHMER sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages einhält.

9. VERSCHIEDENES

Der LIZENZNEHMER ist für die Einhaltung des anwendbaren EU-Rechtes und französischen Rechtes sowie des Exportkontrollrechtes und anwendbarer Verordnungen verantwortlich. Der LIZENZNEHMER darf die Software weder direkt noch indirekt in diejenigen Länder übertragen, zu denen die Übertragung durch anwendbare Exportkontrollgesetze untersagt ist oder von einer Exportlizenz oder anderen Verwaltungserlaubnis abhängt, ohne zuvor eine derartige Lizenz oder Erlaubnis zu erwirken. Ferner garantiert der LIZENZNEHMER, dass er weder Staatsangehöriger eines Staates ist, in den die Software aufgrund von Ausfuhrgesetzen oder Verordnungen nicht exportiert werden darf, noch in einem derartigen Staat ansässig ist.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch den LIZENZNEHMER und einen bevollmächtigten Direktor von 4D.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt dieser Vertrag im übrigen gültig.

Ein Verzicht von 4D wegen einer Vertragsverletzung des LIZENZNEHMERS führt nicht zum Verzicht wegen weiterer Vertragsverletzungen.

Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER bezüglich der Software dar und hebt jegliche vorherigen Kaufaufträge, jegliche Kommunikation, Werbung oder Angaben in Bezug auf die Software auf.

Eine ausgedruckte Ausfertigung dieses in elektronischer Form abgefassten Vertrages und jegliche in elektronischer Form von 4D erteilten Warnhinweise werden im Rahmen jeglicher rechtlicher Verfahren wegen der Durchführung dieses Vertrages zugelassen.

Die Beziehung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER ist die eines LIZENZGEBERS und eines LIZENZNEHMERS. Der LIZENZNEHMER handelt in sämtlichen Fällen in Bezug auf den vorliegenden Vertrag als selbständige Partei.

Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht. Für jeglichen Rechtsstreit in Bezug auf diesen Vertrag ist das Handelsgericht von Nanterre zuständig.

DER LIZENZGEBER BESTÄTIGT, DIE VORSTEHENDEN VERTRAGSBESTIM-MUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND IHRE ANWEND-BARKEIT ANZUERKENNEN.

Sollte der Lizenznehmer Fragen zu diesem Vertrag haben oder weitere Informationen von 4D wünschen, so möge er sich an 4D unter Tel. (33) (0) 1 40 87 92 00 (email: info@4d.fr) oder die örtliche 4D-Niederlassung des jeweiligen Landes wenden.

*Hinweis für United States Regierungs-Endnutzer:

Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen nach Paragraph ( c ) (1) (ii) der Rights in Technical Data and Computer Software clause at 252.227-7013.

Sämtliche 4D Produktbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen von 4D.

Alle weiteren Handelsnamen und Warenzeichen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Inhaber.


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