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4D v11 SQL - Vertrag über die Nutzungslizenz und die Versuchslizenz
Achtung!
Bitte nehmen Sie gründlich Kenntnis von den in diesem Vertrag enthaltenen und zwischen Ihnen (im folgenden "LIZENZNEHMER" genannt) und unserem Unternehmen geltenden Bestimmungen dieses Vertrages zwischen Ihnen und 4D SAS, einer "Société par Actions Simplifiée" (vereinfachte Aktiengesellschaft) des französischen Rechts (im folgenden "4D" genannt).
Indem Sie die "Bestätigen" Taste wählen, akzeptieren Sie sämtliche Bedingungen dieses Vertrages.
Sollten Sie mit den in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen nicht einverstanden sein, bitten wir Sie das Medium mit der Software, samt der Dokumentation, dem Kaufnachweis, der Verpackung und einer Kopie der entsprechenden Verkaufsbelege, entweder an die Stelle, bei der Sie die Nutzungslizenz oder die Versuchslizenz erworben haben oder an die in der Dokumentation angegebene Adresse unverzüglich zurückzugeben, sodass Ihnen der gesamte Preis zurückerstattet werden kann.
Dieser Vertrag bestimmt die Bedingungen die Nutzungslizenz sowie der dazugehörigen Wartung und der Versuchslizenz der nachfolgend aufgeführten Software. Die besonderen Vertragsbestimmungen unterscheiden klar, inwieweit sie auf eine oder beide Lizenzen anwendbar sind.
Die Nutzungslizenz erstreckt sich ausschließlich auf die Software, für die der LIZENZNEHMER rechtmäßig eine Lizenz erworben und gemäß den Erläuterungen der Dokumentation die autorisierte Produktnummer erhalten hat.
4D ist bereit, dem LIZENZNEHMER eine Nutzungslizenz oder eine Versuchslizenz zu gewähren, unter der Voraussetzung, dass sich der LIZENZNEHMER mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages, die auf die jeweilige Lizenz und jeweilige Software anwendbar sind, uneingeschränkt einverstanden erklärt.
Die nachfolgenden Begriffe haben folgende besondere Bedeutung:
- "4D Anwendung" bezeichnet ein Computerprogramm das mit der Software entwickelt wurde.
- "4D Anwendung Einzelplatz/Single User" bezeichnet eine 4D Anwendung, die ausschließlich auf einem einzigen Computer installiert und von einem einzelnen Anwender verwendet wird. Mangels ausdrücklich abweichender Bestimmung, gilt als vereinbart, dass eine solche 4D Anwendung Einzelplatz nicht als Server (Datenserver) oder als Client, der den Zugriff auf Daten ab oder auf einem anderen Computer ermöglichen würde, verwendet werden darf.
"Vertrag" bezeichnet den vorliegenden Vertrag und dessen Nachträge.
"die autorisierte Anzahl gleichzeitiger Nutzer" ist die maximale Anzahl der gleichzeitig angeschlossenen Nutzer denen von 4D zu einem bestimmten Zeitpunkt der Zugang gestattet wurde und für die 4D angemessene Lizenzgebühren vom LIZENZNEHMER erhalten hat.
"Dokumentation" bezeichnet sämtliche elektronischen Dokumentationsdateien und/oder die Dokumentation in oder auf den betreffenden Medien und/oder das Software-Benutzerhandbuch.
"Umgebung" bezeichnet die Computer-Hardware, Betriebssysteme ("Plattform(en)") und die Programme, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Software erforderlich sind und auf dem entsprechenden Media angegeben sind, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass jede Lizenz je für eine Umgebung gewährt ist.
"Instanz" bezeichnet die Kombination einer 4D Anwendung und einer Datendatei.
"Software -Pflege" (Maintenance) bezeichnet sowohl die Benachrichtigung über die Verfügbarkeit von Updates, als auch deren Bereitstellung auf Anfrage des Lizenznehmers, unter Voraussetzung der Zahlung der entsprechenden Jahresgebühr und der Einhaltung des vorliegenden Vertrages.
"Medium" bezeichnet alle Verfahren, durch die der LIZENZNEHMER die Software erhalten hat, einschließlich eine CD-ROM/DVD-ROM und ihr Paket, 4Ds Website, und/oder 4D´s Ftp Site.
"Server Computer" bezeichnet einen als Server verwendeten Computer.
"Software" bezeichnet alle durch Maschinen lesbare und in ausführbarer Form bestehenden 4D-Computerprogramme, deren Kopien, sowie der diesbezüglichen Dokumentation, jeglicher Erneuerungen oder Auswechselungen und jedes Update, die unter dem Vertrag zur Verfügung vorgenommen werden könnten.
"Updates" bezeichnen Software-Pflegeversionen und/oder Haupt- und/oder Minderaktualisierungen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass jede Software durch zwei (2) Nummern, X und Y, bezeichnet ist, wobei "X" die Nummer des Major Updates und "Y" die Nummer des Minor Updates bezeichnet.
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Festlegung der Bedingungen unter denen 4D dem LIZENZNEHMER eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung oder zum Test der Software gewährt, sowie die Bedingungen der Wartung.
Alle die dem LIZENZNEHMER zur Nutzung oder zum Test der Software gewährten Rechte sind in diesem Vertrag aufgeführt, sodass 4D im Besitz sämtlicher Rechte bleibt, die dem LIZENZNEHMER durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden bei. Dem LIZENZNEHMER werden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte bezüglich der Software gewährt.
4D und/oder ihre Zulieferer bleiben die alleinigen Eigentümer der Kopie der Software und aller weiteren Kopien, die der LIZENZNEHMER in Übereinstimmung mit diesem Vertrag besitzt oder herstellen durfte.
In keinem Fall ist dieser Vertrag als Kaufvertrag auszulegen.
2. UMFANG DER GEWÄHRTEN RECHTE
Solange in Abs. 2.4 dieses Vertrages nichts Gegenteiliges bestimmt wird, gelten die in Abs. 2.1. und 2.2. aufgeführten allgemeinen Bedingungen und zwar für alle Arten von Software deren Nutzung gemäß dem vorliegenden Vertrag gewährt wurde.
2.1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER NUTZUNGSLIZENZ
Gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr durch den LIZENZNEHMER, gewährt 4D dem LIZENZNEHMER ein beschränktes, persönliches und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software in der Umgebung und in der Sprache, die auf dem Medium angegeben sind.
Die durch 4D gewährte Software-Nutzungslizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf einem (1) der von 4D autorisierten Plattformen. Es gilt als vereinbart, dass (i) der LIZENZNEHMER eine solche Plattform zum Zeitpunkt der Installation unveränderlich auswählt und (ii) die Installation und Nutzung auf mehr als einer (1) Plattform die Gewährung von unabhängigen Lizenzen erfordert.
Soweit in Abschnitt 2.4 nicht anders bestimmt, ist der LIZENZNEHMER berechtigt,
a) die Software auf einem Computer für interne Zwecke zu installieren und zu verwenden, vorausgesetzt die Software wird nur auf einem (1) Computer gleichzeitig installiert bzw. verwendet.
b) die Software auf einen anderen Computer zu übertragen, vorausgesetzt die Software wird nur auf einen (1) Computer gleichzeitig installiert bzw. verwendet.
c) die Software nur zur Nutzung gemäß Artikel 2.1. auf eine (1) Festplatte (Hard Disk) zu übertragen und den vorliegenden Bestimmungen entsprechend nutzt, vorausgesetzt,, dass der LIZENZNEHMER das Original-Medium nicht zeitgleich auf einem anderen Computer nutzt und jederzeit sein Eigentum an der Originallizenz beweisen kann.
d) eine Kopie der Software in ausführbarer Form nur zum Zwecke der Sicherung und der Archivierung herzustellen, aber vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER dabei sämtliche Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentümerbezeichnungen herstellt, die auf oder in der Software erscheinen; die so erstellte Kopie unterliegt den Bedingungen des vorliegenden Vertrages;
2.2 BENUTZUNGSLIZENZ UND TESTLIZENZ: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Soweit nicht in Abschnitt 2.4 anders bestimmt, ist der LIZENZNEHMER nicht dazu berechtigt,
a) die Software und/oder 4D Anwendung auf einen Server Computer zu installieren;
b) die Software auf mehr Computern als die gewährte Anzahl Computern, d.h. einem (1) Computer, oder in einer anderen Umgebung als der oben aufgeführten Umgebung zu verwenden, es sei denn der LIZENZNEHMER hat durch Zahlung der zum Zeitpunkt der Bestellung entsprechenden Lizenzgebühr eine zusätzliche Lizenz erworben;
c) die Software zur Erzeugung von Anwendungs-Servern und/oder Datenservern zu benutzen, es sei denn der LIZENZNEHMER hat dafür die Lizenz für 4D WEB APPLICATION SERVER oder 4D SERVER erworben.
d) die Software zu unterlizenzieren, verkaufen, verleihen, vermieten, verleasen oder die Nutzung zu teilen oder Dritten die Nutzung der Software für Beratungsdienstleistungen, time sharing, ausgelagerte Dienstleistungen, application service provider services oder application hosting provider services zu gestatten; grundsätzlich darf der LIZENZNEHMER keinerlei Rechte bezüglich der Software oder eines Teiles davon in welcher Form auch immer Dritten einräumen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der 4D, die ggf. von der Zustimmung des Dritten zu den Bestimmungen dieser Lizenz abhängt;
e) die Software auf eine andere Umgebung als die Umgebung zu übertragen. Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass er eine zum Zeitpunkt des Übertragens gültige Lizenzgebühr entsprechend 4Ds Standardgebühren zahlen muss ohne, dass hiervon mögliche Schadenersatzansprüche von 4D eingeschränkt werden;
f) die Software, soweit nicht gesetzlich gestattet teilweise oder vollständig zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu zerlegen, auseinanderzunehmen, soweit gesetzlich erlaubt. Vor jeglichen Dekompilierung hat der LIZENZNEHMER 4D um die Informationen zu bitten, die notwendig sind, um die Kompatibilität der Software mit anderen Programmen zu erzielen;
g) die Bezeichnungen der Software, Eigentumshinweise, Labels, oder Warenzeichen zu entfernen oder zu verändern, die auf oder in der Software erscheinen, insoweit dies von 4D nicht ausdrücklich gestattet worden ist;
h) die Back-up für andere Zwecke als dem Ersatz der beschädigten oder zerstörten Originalkopie zu verwenden (oder Dritten dies zu gestatten);
i) die Ergebnisse etwaiger Benchmark- oder anderer Test an der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von 4D zu veröffentlichen;
j) die Software unter Verletzung der nationalen Rechtsordnungen, der zwischenstaatlichen Verträge, des Bundes- oder Landesrechtes, der Verordnungen oder sonstiger rechtsgültiger Regeln zu verwenden einschließlich der Gesetze über den Missbrauch von Informationen.
Ausschließlich für Lizenznehmer in USA: Absatz i) wird nicht angewendet.
2.3 BEDINGUNGEN DER TESTLIZENZ
4D gewährt dem LIZENZNEHMER ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software unter den nachfolgenden Bedingungen.
Die Versuchslizenz wird kostenfrei gewährt.
Der LIZENZNEHMER ist berechtigt:
a) die Software ausschließlich auf einem (1) Computer per Plattform zu benutzen; oder im Fall eines durch Defekt bedingten Austausch des Computers, nur auf einem (1) Computer gleichzeitig zu benutzen.
b) die Software nur für Datenverarbeitung (data processing) und Versuchs- und Testzwecke ausschließlich entsprechend der Bedingungen von Abschnitt 7.2 zu verwenden, mit der Begrenzung auf eine (1) Versuchs- und Testlizenz pro Major Update.
In Abweichung von der Regelung unter Ziffer 2.2 darf der Lizenznehmer die Software nicht für jegliche Produktionszwecke nutzen. Jede Verwendung der Software für Produktionszwecke bedarf des vorherigen Erwerbs einer Nutzungslizenz durch den LIZENZNEHMER zu den Standardgebühren von 4D, die zum entsprechenden Zeitpunkt, Anwendung finden.
2.4 BESONDERE BEDINGUNGEN ZUR NUTZUNGSLIZENZ
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die nachfolgend genannte Software und ergänzen oder verändern die allgemeinen Bedingungen der Abschnitte 2.1 und 2.2 dieses Vertrages. Dabei gilt als vereinbart dass die Abschnitte 2.1 und 2.2 weiterhin wirksam bleiben, sofern in den nachstehenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges bestimmt ist.
2.4.1 4D DEVELOPER STANDARD
Die 4D INTERPRETED DESKTOP Funktionalität, beinhaltet in 4D DEVELOPER STANDARD, erlaubt den Vertrieb von 4D Application Single User (ohne Einschränkung der Anzahl der Anwendungen und/oder der Computer). Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass der Zugriff auf eine oder mehreren Remote Server durch 4D Anwendung Einzelplatz gestattet ist solange diese 4D Anwendung diese Server und/oder deren Daten nicht verändert (Nur Lesen). Trotz der obenstehenden Einschränkung berechtigt die 4D Anwendung gelegentliche "Batch"-Aktualisierungen der Datenquellen durchzuführen, wobei dies auf maximal zweimal pro vierundzwanzig (24) Stunden beschränkt ist.
Die 4D Application Single User ist auf die Nutzung von 255 Tabellen und 512 Felder pro Tabelle beschränkt. In diesem Falle ist die Anzahl der Datensätze pro Tabelle auf 16 Millionen beschränkt.
Der LIZENZNEHMER ist verantwortlich für die Einhaltung der obenstehenden Beschränkungen.
Die Funktionalität 4D INTERPRETED DESKTOP darf ausschließlich für Ausführungszwecke eingesetzt werden. Auf keinen Fall darf 4D INTERPRETED DESKTOP zur Entwicklung neuer Anwendungen oder Datenbanken eingesetzt werden.
2.4.2 4D DEVELOPER PROFESSIONAL
SQL Server, Web Server und/oder Web Server Services Funktionen dürfen ausschließlich für Entwicklung- und Testzwecke verwendet werden, diese sind auf einen (1) lokalen Zugriff und einen (1) Remote Zugriff beschränkt.
Die in 4D DEVELOPER PROFESSIONAL enthaltenen Funktionalitäten 4D INTERPRETED DESKTOP und 4D UNLIMITED DESKTOP erlauben die Verbreitung einer 4D Anwendung Einzelplatz (ohne Beschränkung der Anzahl der Anwendungen), wobei vereinbart ist, dass eine (1) Lizenz auf eine (1) Plattform beschränkt ist.
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Zugriff auf eine oder mehreren Remote Server durch 4D Anwendung EInzelplatz gestattet ist vorausgesetzt, dass diese 4D Anwendung diese Server nicht verändert (Nur Lesen). Trotz der obenstehenden Einschränkung erlaubt die 4D Anwendung gelegentliche "Batch"-Aktualisierungen der Datenquellen durchzuführen, wobei dies auf maximal zweimal (2) pro vierundzwanzig (24) Stunden beschränkt ist.
In keinem Fall darf die 4D UNLIMITED DESKTOP Funktionalität getrennt von einer 4D Anwendung Einzelplatz vertrieben werden.
Der Lizenznehmer darf den von 4D installierten Dialog nicht verändern, der für den Fall des Verlassens einer 4D-Anwendung angezeigt wird, die mit 4D UNLIMITED DESKTOP betrieben wird, insbesondere die gesetzlichen Hinweise zu den gewerblichen Schutzrechten, Hinweise auf Warenzeichen, Marken und Domain Namen, die im Dialog erscheinen.
2.4.3 4D TEAM DEVELOPER PROFESSIONAL
Die Bedingungen für 4D DEVELOPER PROFESSIONAL und 4D SERVER gelten ebenfalls für 4D TEAM DEVELOPER PROFESSIONAL.
2.4.4 4D SERVER
Der LIZENZNEHMER ist berechtigt:
a) die Software ausschließlich für interne Daten Verarbeitungsaufgaben zu installieren und zu nutzen, auf dem autorisierten Server Computer, einer sogenannten Client/Server Umgebung bzw. Netzwerk, ohne Beschränkung der Anzahl Client Computers, vorausgesetzt dass die Software gleichzeitig in keinem Fall von mehr als der erlaubten Anzahl gleichzeitiger Anwender auf dem gleichen Server Computer benutzt wird.
b) Kopien der Software auf dem gleichen Server Computer zu erstellen, für den ausschließlichen Zweck mehrere Instanzen der Anwendung zu betreiben. Dazu ist erforderlich das LIZENZNEHMER alle Copyright, Warenzeichen und andere Eigentumsvermerke die in der Software erscheinen oder enthalten sind mit kopiert, wobei die Kopien den Bedingungen des Lizenzvertrags unterliegen.
c) die Software von einem Server Computer auf einen anderen übertragen, vorausgesetzt das die Software niemals auf mehr als einem (1) Server Computer gleichzeitig installiert und/oder benutzt wird.
Der LIZENZNEHMER ist ausdrücklich damit einverstanden, dass 4D Server nicht auf einer anderen Computer Plattform installiert oder verwendet wird und/oder die Software nicht von mehr als der autorisierten Anzahl gleichzeitiger Anwender benutzt wird oder die Software in einer anderen Umgebung als die Umgebung benutzt wird. Dies setzt den Erwerb von einer oder mehreren zusätzlichen Lizenzen durch den LIZENZNEHMER zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen und Bedingungen voraus.
2.4.5 4D SQL DESKTOP
4D SQL DESKTOP darf ausschließlich für Ausführungszwecke eingesetzt werden. Es kann ausschließlich zur Ausführung einer kompilierten 4D Anwendung eingesetzt werden. Jede Lizenz ist limitiert auf eine (1) Instanz. Die Nutzung weiterer Instanzen erfordert den Erwerb weiterer Lizenzen, zu den dann gültigen Preisen und Bedingungen.
4D SQL DESKTOP erlaubt dem LIZENZNEHMER die Software als Client für Remote Datenquellen einzusetzen.
In keinem Fall darf 4D INTERPRETED DESKTOP zur Entwicklung neuer Anwendungen oder Datenbanken eingesetzt werden.
2.4.6 4D WEB APPLICATION SERVER
4D WEB APPLICATION SERVER "non commercial"
Der Kauf der 4D WEB APPLICATION SERVER "non commercial" Lizenz und die Nutzung dieser Software beinhaltet, dass (i) der LIZENZNEHMER die ausschließlichen Eigentumsrechte an der 4D Anwendung besitzt oder (ii) dass dem LIZENZNEHMER eine BSD oder MIT Lizenz für die 4D Anwendung (unabhängig von 4D's Rechten) gewährt wurde. Weiterhin gilt als vereinbart, dass:
i) 4D WEB APPLICATION SERVER "non commercial" kann als Intranet/Internet-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen und
ii) die Lizenz beschränkt sich auf eine (1) 4D Anwendung, eine (1) Instanz und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer. Jede Lizenz ist limitiert auf eine (1) Instanz. Die Nutzung weiterer Instanzen erfordert den Erwerb weiterer Lizenzen, zu den dann gültigen Preisen und Bedingungen.
Wenn LIZENZNEHMER die ausschließlichen Eigentumsrechte an der 4D Anwendung besitzt, kann LIZENZNEHMER diese 4D Anwendung für interne Zwecke verwenden. Dabei gilt als vereinbart, das LIZENZNEHMER diese nicht lizenzieren, verkaufen, verleasen, vermieten, die Benutzung mit Dritten teilen oder sonstwie übertragen kann oder erlaubt das Dritte die 4D Anwendung für Time Sharing, Outsourcing, Application Service Providing oder Application Hosting Services benutzen kann oder allgemeiner, LIZENZNEHMER darf in keinem Fall Rechte an der 4D Anwendung oder Teile davon an Dritte ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von 4D gewähren.
4D WEB APPLICATION SERVER "commercial"
i) 4D WEB APPLICATION SERVER "commercial" kann als Intranet/Internet-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen;
ii) die Lizenz ist begrenzt auf eine (1) 4D Anwendung, eine (1) Instanz und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer. Jede Lizenz ist limitiert auf eine (1) Instanz. Die Nutzung weiterer Instanzen erfordert den Erwerb weiterer
Lizenzen, zu den dann gültigen Preisen und Bedingungen.
2.4.7 4D WEB APPLICATION EXPANSION
Der Kauf einer Lizenz von 4D WEB APPLICATION EXPANSION und die Nutzung dieser Software bedingt den vorherigen Erwerb einer 4D SERVER Lizenz durch den LIZENZNEHMER.
Gemäß der gewährten Lizenz und abweichend von den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, kann 4D WEB APPLICATION EXPANSION als Intranet/Internet-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen. Die Lizenz beschränkt sich auf eine (1) 4D Anwendung und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer. Die Bedingungen zum Kopieren der 4D WEB APPLICATION EXPANSION sind identisch zu denen des 4D SERVER, mit dem 4D WEB APPLICATION EXPANSION verbunden ist, wie in Abschnitt 2.4.4b) definiert.
2.4.8 4D WEB SERVICES EXPANSION
Die Veröffentlichung von Web Services als Server (Veröffentlichung von Webservices) erfordert den vorherigen Erwerb einer 4D WEB SERVICES EXPANSION Lizenz.
Der Kauf einer Lizenz von 4D WEB SERVICE EXPANSION und die Nutzung dieser Software setzt den vorherigen Erwerb einer 4D SERVER oder 4D WEB APPLICATION SERVER Lizenz durch den LIZENZNEHMER voraus.
Die Veröffentlichung von Web Services als Server (Veröffentlichung von Webservices) beinhaltet den vorherigen Erwerb einer 4D WEB SERVICES EXPANSION Lizenz.
Gemäß der gewährten Lizenz und abweichend von den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, kann 4D WEB SERVICES EXPANSION als Intranet/Internet-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen. Die Lizenz beschränkt sich auf eine (1) 4D Anwendung und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer. Die Bedingungen zum Kopieren der 4D WEB SERVICES EXPANSION sind identisch zu denen des 4D SERVER, mit dem 4D WEB SERVICES EXPANSION verbunden ist, wie in Abschnitt 2.4.4b) definiert.
2.4.9 4D SQL EXPANSION UNLIMITED
Der Kauf einer Lizenz von 4D SQL EXPANSION UNLIMITED und die Nutzung dieser Software setzt den vorherigen Erwerb einer 4D SERVER Lizenz durch den LIZENZNEHMER voraus.
Gemäß der gewährten Lizenz und abweichend von den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, kann 4D SQL EXPANSION UNLIMITED als SQL-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen. Die Lizenz beschränkt sich auf eine (1) 4D Anwendung und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer, wobei der Preis abhängig der Anzahl Cores dieses Computer ist. Die Bedingungen zum Kopieren der 4D SQL EXPANSION UNLIMITED sind identisch zu denen des 4D SERVER, mit dem 4D SQL EXPANSION UNLIMITED verbunden ist, wie in Abschnitt 2.4.4b) definiert.
2.4.10 4D OEM DESKTOP
Der LIZENZNEHMER erklärt sich einverstanden, dass die Installation und die Nutzung von 4D OEM DESKTOP eine gesonderte Vereinbarung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER voraussetzt. Es wird vereinbart, dass gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 2.1 und 2.2, ergänzt und/oder verändert durch den vorliegenden Abschnitt 2.4.10 der LIZENZNEHMER 4D OEM DESKTOP zwecks Betrieb und Einrichtung eine oder mehrere ausführbare 4D APPLICATION SINGLE USER verwenden darf es sei denn eine abweichende Regelung wäre durch den Zusatzvertrag getroffen und zwar innerhalb einer festgelegten Stückzahl für alle Plattformen, wobei Testlizenzen nicht zur Ermittlung der festgelegten Stückzahl gerechnet werden.
2.4.11 4D WEB 2.0 PACK
Die von 4D für 4D WEB 2.0 PACK gewährte Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf den beiden verfügbaren Plattformen unter den folgenden Bedingungen:
Gemäß der gewährten Lizenz und abweichend von den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages kann 4D WEB 2.0 PACK genutzt werden für:
- | Software-Entwicklungseinsatz. Jede Lizenz kann für exakt einen (1) Entwickler (Person) oder auch "Named User" benutzt werden. Die Nutzung durch zusätzliche Personen bedarf des Erwerbs weiterer Lizenzen. |
- | Für unbegrenzte Weitergabe innerhalb einer selbst erstellten 4D Anwendung wie nachfolgend definiert. |
Die Nutzung von 4D WEB 2.0 PACK durch den LIZENZNEHMER setzt seine Lizenzierung für eine 4D DEVELOPER PROFESSIONAL oder 4D TEAM DEVELOPER PROFESSIONAL voraus.
Auf der Grundlage von 4D AJAX FRAMEWORK entwickelte 4D Anwendungen können nur in Verbindung mit 4D SERVER und 4D WEB APPLICATION EXPANSION bzw. 4D WEB APPLICATION SERVER vertrieben werden, wobei die Einrichtung den Bedingungen der entsprechenden Lizenz unterliegt.
2.5. ELEKTRONISCHE DOKUMENTATIONSRECHTE
Der LIZENZNEHMER darf
- | die Elektronische Dokumentation für die Nutzung der Software ausdrucken; |
- | die HTML-Dateien zur Nutzung im Intranet des LIZENZNEHMERS auf einen Server übertragen; |
- | die elektronische Dokumentation auf eine hard drive übertragen für die Nutzung der Software durch den LIZENZNEHMER. |
Der LIZENZNEHMER darf nicht
- | die Dokumentation verteilen; |
- | die Dokumentation in einer Weise übertragen, die auf diese einen Zugriff über das Internet gestattet; |
- | abgeleitete Werke der Dokumentation herstellen. |
2.6 WEITERE RECHTE
Die Software kann eine oder mehrere Verzeichnisse, Dateien, Elemente, usw. enthalten, die dem LIZENZNEHMER bei der Anwendung der Software helfen sollen. 4D gewährt dem LIZENZNEHMER das Recht, diese Verzeichnisse, Dateien etc. zu nutzen, vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER die Bestimmungen dieses Vertrages und jegliche Bestimmungen der Verzeichnisse und Dateien einhält. Für weitere Informationen und Bestimmungen sollte der LIZENZNEHMER auf die Dokumentation und die "Read me" Datei Bezug nehmen.
Dem LIZENZNEHMER ist bekannt, dass die Software Zugang zu einem Verzeichnis gewährt, das ermöglicht, bestimmte Informationen in den Anwendungen der Software zu kodieren. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass einige Rechtsordnungen die Nutzung der in diesem Verzeichnis vorhandenen Algorithmen nicht gestatten, und erklärt sich einverstanden, alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Bezug auf diese Nutzung einzuhalten.
In jedem Falle liegt es in der Verantwortung des LIZENZNEHMERS sicherzustellen, dass jeder Nutzer der Software die Bestimmungen dieses Vertrages beachtet.
3. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG UND SOFTWARE-PFLEGE/MAINTENANCE
3.1 VERSUCHSLIZENZ
Die Versuchslizenz berechtigt zu keinerlei technischer Unterstützung und Wartungsdienste.
3.2. NUTZUNGSLIZENZ
3.2.1 Wenn der LIZENZNEHMER jährliche Software-Pflege zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs der Software abgeschlossen hat, gelten die folgenden Bestimmungen:
Gegen Zahlung der entsprechenden jährlichen Gebühr informiert 4D den LIZENZNEHMER über Updates und auf Anfrage von dem LIZENZNEHMER stellt diese zur Verfügung, mit Dokumentation falls verfügbar, wobei 4D die Wahl des Mediums bestimmt.
Der LIZENZNEHMER aktualisiert Bestandteile der Umgebung, falls ein Update dies erfordert.
Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass die Lizenz und die Softwarepflege keinen Installationservice beinhalten, dazu ist ein besonderer Vertrag erforderlich.
Entsprechend der vorliegenden Lizenz beginnt die anfängliche jährliche Softwarepflege mit dem Kauf dieser Lizenz für den Zeitraum von einem (1) Jahr. Wenn die Softwarepflege nicht von einer der beiden Parteien innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem Ablauf der aktuellen jährlichen Softwarepflege schriftlich per Einschreiben gekündigt wurde, verlängert sich die Softwarepflege um ein (1) weiteres Jahr zu folgenden Bedingungen:
- die Gebühr für die Software-Pflege berechnet sich anhand der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Bedingungen/Produktpreise, wobei eine mögliche Erhöhung auf maximal 8% pro Jahr begrenzt ist.
3.2.2 Wenn der LIZENZNEHMER von 4Ds örtlicher Vertriebsorganisation technische Unterstützung für die Software von 4D wünscht, so muss er die Software schnellstmöglich durch geeignete Maßnahmen registrieren, wenn notwendig online entsprechend den Hinweisen auf der Web Site von 4D SAS, deren lokalen Vertriebsorganisation, oder deren Vertretern. Eine solche Dienstleistung wird gemäß den örtlichen Bedingungen gewährleistet.
3.2.3. Unabhängig von den Bestimmungen in 3.2.1 berechtigt die 4D WEB 2.0 PACK Lizenz zu Updates für dieses Produkt innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Kauf der Lizenz.
Nach Ablauf der 6-Monatsfrist, werden solche Dienstleistungen dann gemäß den örtlichen Bedingungen gewährleistet.
3.2.4. Beinhaltet das Paket ein Update der Software, stellt diese ein einzelnes Produkt mit der Software dar. Infolgedessen beendet der LIZENZNEHMER die Nutzung der Vorversion und die Erlaubnis, diese zu nutzen innerhalb von maximal zwei (2) Monaten nach der Installation oder Registration eines solchen Updates; der LIZENZNEHMER erklärt sich mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages, der die Bedingungen der Nutzung des Updates regelt, einverstanden.
4. GARANTIE UND HAFTUNG
4.1 NUTZUNGSLIZENZ: GARANTIE UND HAFTUNG
Während einer Frist von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Produktnummer der Software durch den LIZENZNEHMER, belegt durch eine Kopie der Rechnung, garantiert 4D, dass sich die Software, die Gegenstand einer Nutzungslizenz ist, auf einem bei normaler Nutzung und Wartung funktionstüchtigen Medium befindet und dass diese Software die wesentlichen Funktionen erfüllt, die in der Dokumentation beschrieben sind, sofern sie in der Umgebung genutzt wird, die auf dem Medium und in der Dokumentation angegeben ist. Gemäß Artikel 4.2 wird für die Versuchssoftware keine Garantie übernommen, die "wie besehen" zur Verfügung gestellt wird.
Im Garantiefall hat 4D nach eigenem Ermessen entweder das Medium und/ oder die Software auszutauschen, wobei die Garantie für die ausgetauschte Software auf die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantiefrist beschränkt ist, oder die Lizenzgebühr für die Software wird zurückerstattet und dieser Vertrag beendet. Wenn der Schaden jedoch auf einen Fehler, falsche Nutzung, eine Veränderung oder eine fehlerhafte Anwendung der Software zurückzuführen ist, ist 4D nicht garantiepflichtig und hat das Medium oder die Lizenzgebühr nicht zu ersetzen.
Abweichend hiervon erklärt sich der LIZENZNEHMER damit einverstanden, dass die Software nach eigenem Ermessen und auf eigene Gefahr durch Herunterladen zur Verfügung gestellt wird und dass der LIZENZNEHMER für jegliche Schäden an seinem Computersystem und für jeglichen Datenverlust verantwortlich ist, die vom Herunterladen der Software resultieren.
4D übernimmt keine Garantie, dass die Software Störungs- und fehlerfrei ist. 4D garantiert nicht, dass die Funktionen der Software den Anforderungen des LIZENZNEHMERS genügen oder dass die Anwendung ohne Unterbrechungen und fehlerfrei läuft und alle Fehler beseitigt werden.
DIE VORSTEHENDE GARANTIE IST ABSCHLIESSEND; DER LIZENZNEHMER VERZICHTET SOMIT AUF JEGLICHE WEITERGEHENDEN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICHE WIE IMPLIZIERTE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT NUR IMPLIZIERTE BEDINGUNGEN, GARANTIEN DER VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, INSOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST.
Das gesamte Risiko hinsichtlich der Auswahl und Nutzung der Software und ihrer Anwendungsergebnisse liegt beim LIZENZNEHMER. Desweiteren obliegt es allein dem LIZENZNEHMER, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze seiner Daten zu ergreifen.
Die Garantieregelungen in dieser Bestimmung berechtigen allein den LIZENZNEHMER; Dritte hingegen, die die Ergebnisse des LIZENZNEHMERS aus der Software nutzen, können keine Rechte aus dieser Garantie herleiten. Infolgedessen haftet 4D gegenüber Dritten nicht für die Nutzung einer 4D-Anwendung. Der LIZENZNEHMER hat 4D von jeglichen Inanspruchnahmen Dritter im Zusammenhang mit einer 4D-Anwendung freizustellen.
Jegliche Haftung von 4D oder jeder anderen Person, die an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb der Software beteiligt gewesen ist, für jeglichen zufälligen oder kausalen, mittelbaren oder unmittelbaren Schaden des LIZENZNEHMERS, eines jeden Nutzers oder eines Dritten, insbesondere für die Unterbrechung in der Anwendung der Software, Gewinneinbußen, Datenverlust oder andere finanzielle Verluste, die aus der Nutzung der Software oder dem Unvermögen zur Nutzung herrühren, wird auch für den Fall von Fahrlässigkeit ausgeschlossen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist.
4D haftet in Höhe des Betrags, den der LIZENZNEHMER für die betreffende Nutzungslizenz bezahlt hat, bzw. falls anwendbar, den Betrag der jährlichen Software-Pflege.
4.2 TESTLIZENZ: AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG UND BESCHRÄNKTE HAFTUNG
Die Software wird "wie besehen" nur zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt ohne jegliche ausdrückliche oder implizierte Garantie.
4D haftet weder für den Gebrauch, die Funktionalität und die Anwendung der Software. 4D kann nicht bestätigen, dass die Software keine Störungen und/ oder Fehler aufweist. Insbesondere garantiert 4D nicht, dass die Funktionen der Software die Anforderungen des LIZENZNEHMERS erfüllen und dass die Anwendung ohne Unterbrechung läuft.
Das gesamte Risiko hinsichtlich der Auswahl und Nutzung der Software liegt beim LIZENZNEHMER. Des Weiteren obliegt es allein dem LIZENZNEHMER, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze seiner Daten zu ergreifen.
4D kann nicht haftbar gemacht werden für jegliche finanziellen, Vermögens- oder sonstigen Schäden, die dem LIZENZNEHMER direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software entstehen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist.
5. GEISTIGES EIGENTUM
5.1 Die Software ist eine Originalentwicklung, geschützt durch nationales und internationales Urheberrecht und Verträge.
Die Software ist das exklusive Eigentum von 4D und/oder deren Zulieferer. 4D und/oder ihre Zulieferer bleiben die alleinigen Eigentümer der geistigen Rechte der Software.
Deshalb erwirkt der LIZENZNEHMER keine Titel, Copyright, Warenzeichen, Markennamen, Handelsnamen oder andere Eigentumsrechte an der Software als solche wie durch diesen Vertrag bestimmt.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Lizenz oder Rechte an 4D oder ihrer Zulieferer Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstigen Rechten.
Jede teilweise oder komplette Reproduktion der Software, darf nur unter der Bedingung vorgenommen werden, dass sie alle rechtlichen Eigenschaften der Software-Rechte enthält.
5.2 4D bestätigt, dass nach ihrem Wissen (i) nichts der Unterzeichnung diese Vertrags entgegensteht, (ii) die Software keine Rechtsverletzung gegenüber bestehenden Erzeugnissen darstellt.
5.3 Der LIZENZNEHMER soll 4D über jegliche unerlaubte Nutzung oder Rechtsverletzung der Software informieren, von der der LIZENZNEHMER Kenntnis erlangt. Sollte 4D auf Grundlage dieser Information entscheiden rechtliche Schritte einzuleiten, soll der LIZENZNEHMER 4D angemessen unterstützen, sofern diese von 4D gefordert wird.
5.4 Gegen den LIZENZNEHMER gerichtete Klagen bezüglich des Verstoßes gegen geistiges Eigentum sollen durch 4D auf ihrer Kosten geführt oder verglichen werden, unter der Voraussetzung dass der LIZENZNEHMER:
- unverzüglich 4D schriftlich über solche Klagen informiert, und
- unverzüglich die Kontrolle der Verteidigung bzw. Schlichtung solcher Klagen an 4D übergibt, und
- mit 4D zur Verteidigung oder Schlichtung solcher Klagen zusammenarbeitet.
Wenn eine Klage oder eine mögliche Klage wegen Verstoß gegen geistiges Eigentum gegen den LIZENNEHMER vorgebracht wird oder falls nach Ansicht von 4D die Software Betreff einer Klage wegen Verstoß gegen geistiges Eigentum werden kann, dann soll 4D, nach eigenem Ermessen und auf ihre Kosten, entweder:
(i) die Software mit einer entsprechend gleichwertigen Software austauschen oder
(ii) wenn (i) nicht möglich ist, die für diese Lizenz gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten und den Lizenzvertrag beenden.
Schäden basierend auf Klagen gegen den LIZENZNEHMER, wegen Verstoß gegen geistiges Eigentum der Software, einschließlich der Anwaltskosten des LIZENZNEHMERS (übliche Anwaltskosten), werden von 4D getragen, begrenzt auf die Lizenzgebühr die der LIZENZNEHMER für die betreffende Software entrichtet hat.
4D ist nicht haftbar für:
- bei Nutzung von anderen als der aktuellsten Version von Software,
- bei Änderungen der Software durch den LIZENZNEHMER oder Dritten,
- bei Nutzung von Software in anderer Art als in der Dokumentation erläutert,
- bei Nutzung von Software auf anderer Hardware, anderem Betriebssystem und/oder anderer Software als Umgebung definiert.
Der Abschnitt 5 regelt 4D's gesamte Haftung für alle Klagen aufgrund eines Verstoßen gegen geistiges Eigentum oder anderer Eigentumsrechte Dritter.
6. GEHEIMHALTUNG
Die Struktur und Organisation der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Information von 4D und ihrer Zulieferer. Der LIZENZNEHMER darf derartige Geschäftsgeheimnisse nicht offen legen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab der Beendigung dieses Vertrages.
Der LIZENZNEHMER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es 4D gestattet ist, sich öffentlich auf die Geschäftsbeziehung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER zu beziehen.
7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
7.1 NUTZUNGSLIZENZ
Sofern der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird, besteht die nach diesem Vertrage gewährte Lizenz für die Dauer des rechtlichen Schutzes der Software.
Außer bei vorheriger Kündigung läuft die Software-Pflege wie in Abschnitt 3.2.1 bestimmt für ein (1) Jahr nach Kauf der Software durch den LIZENZNEHMER und verlängert sich jeweils automatisch für ein weiteres Jahr entsprechend den Bedingungen in Abschnitt 3.2.1.
Die Beendigung der Nutzungslizenz aus jeglichem Grund führt automatisch zur sofortigen Beendigung der Software-Pflege.
Soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes regelt, erklärt sich der LIZENZNEHMER für den Fall einer vorzeitigen Kündigung der Wartung oder mehr allgemein des Vertrags damit einverstanden, dass die betreffende Lizenzgebühr und falls anwendbar Software-Pflege nicht an ihn zurückzuzahlen ist und dass diese Kündigung den LIZENZNEHMER nicht von seiner Verpflichtung befreit, etwaige am Tag der Kündigung fällige Beträge gemäß diesem Vertrag zu bezahlen.
Der LIZENZNEHMER kann diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eingeschriebenen Brief kündigen. Diese Kündigung befreit den LIZENZNEHMER nicht von seinen Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind.
Jede Partei kann die Wartung und allgemein diesen Vertrag im Falle einer Vertragsverletzung durch den die andere Partei mit sofortiger Wirkung schriftlich per Einschreiben kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung abgestellt wurde.
4D kann das Vertragsverhältnis auch mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:
(i) | der LIZENZNEHMER gegen Abschnitt 2 dieses Vertrages verstößt und/oder |
(ii) | der LIZENZNEHMER nicht vertragsgemäß in Rechnung gestellte Gebühren gezahlt hat. |
Die Kündigung dieses Vertrages schließt etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von 4D nicht aus.
Durch die Kündigung der Wartung oder mehr allgemein dieses Vertrages wird 4D von jeglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, insbesondere von den Software-Wartung- und Unterstützungspflichten. Der LIZENZNEHMER hat die Nutzung der Software zu unterlassen, sie mit der Dokumentation und sämtlichen vollständigen und unvollständigen Kopien zurückzugeben oder zu vernichten und die Seriennummer an 4D zurückzugeben.
Der LIZENZNEHMER hat durch eine rechtsgültig unterschriebene schriftliche Erklärung zu versichern, dass die Bestimmungen dieses Artikels innerhalb in einer Frist von fünf (5) Tagen nach der Kündigung erfüllt worden sind.
7.2 TESTLIZENZ
Die Versuchslizenz besteht für die Zeit, entsprechend des bei Übermittlung der Produktnummer angegebenen Zeitraums.
Jede Vertragspartei kann die Versuchslizenz jederzeit ohne Begründung durch schriftliche Erklärung kündigen.
Sollte der LIZENZNEHMER vertragliche Verpflichtungen verletzen, berührt die Kündigung nicht weitergehende Schadensersatzansprüche von 4D.
Bei Vertragskündigung aus welchem Grund auch immer hat der LIZENZNEHMER die Nutzung der Software zu unterlassen und sie zusammen mit jeglichen vollständigen oder unvollständigen Kopien an 4D zurückzugeben.
Der LIZENZNEHMER hat innerhalb von fünf (5) Tagen nach Kündigung durch eine rechtsgültige unterschriebene schriftliche Erklärung zu versichern, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts erfüllt wurden.
8. PRÜFUNG
Der LIZENZNEHMER gestattet 4D, selbst oder durch Vertreter Prüfungen oder Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, dass der LIZENZNEHMER sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages einhält. Der LIZENZNEHMER der 4D OEM DESKTOP Lizenz muss alle von 4D angeforderten Informationen betreffend der Ausführung des Vertrags unverzüglich schriftlich bereitstellen.
Wenn die Prüfung eine Nichtübereinstimmung mit dem Vertrag ergibt und/oder Unstimmigkeiten mit den vom LIZENZNEHMER erhaltenen Informationen aufzeigt, erstattet der LIZENZNEHMER die angemessenen Kosten der Prüfung, unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen.
9. VERSCHIEDENES
Der LIZENZNEHMER ist für die Einhaltung des anwendbaren EU-Rechtes und französischen Rechtes sowie des Exportkontrollrechtes und anwendbarer Verordnungen verantwortlich. Der LIZENZNEHMER darf die Software weder direkt noch indirekt in solche Länder übertragen, in die die Übertragung durch anwendbare Exportkontrollgesetze untersagt ist oder von einer Exportlizenz oder anderen Verwaltungserlaubnis abhängt, ohne zuvor eine derartige Lizenz oder Erlaubnis zu erwirken. Ferner gewährleistet der LIZENZNEHMER, dass er weder Staatsangehöriger eines Staates ist, in den die Software aufgrund von Ausfuhrgesetzen oder Verordnungen nicht exportiert werden darf, noch in einem derartigen Staat ansässig ist.
In Übereinstimmung mit Gesetz N°78-17 vom 6. Januar 1978 erweitert durch N°2004-801 vom 6. August 2004, ist der LIZENZNEHMER berechtigt, gespeicherte persönliche Daten hinsichtlich seiner Person zu löschen, zu ändern oder abzufragen. Dazu kann der LIZENZNEHMER 4D unter info@4D.fr bzw. info@de.4D.com kontaktieren.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch den LIZENZNEHMER und einen Bevollmächtigten Direktor von 4D.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen gültig.
Ein Verzicht von 4D wegen einer Vertragsverletzung des LIZENZNEHMERS beinhaltet nicht den Verzicht hinsichtlich Ansprüchen aus weiteren Vertragsverletzungen.
Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER bezüglich der Software dar und hebt jegliche vorherigen Kaufaufträge, jegliche Kommunikation, Werbung oder Angaben in Bezug auf die Software auf.
Eine ausgedruckte Ausfertigung dieses in elektronischer Form abgefassten Vertrages und jegliche in elektronischer Form von 4D erteilten Warnhinweise werden im Rahmen jeglicher rechtlicher Verfahren wegen der Durchführung dieses Vertrages zugelassen.
Die Beziehung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER ist die eines LIZENZGEBERS und eines LIZENZNEHMERS. Der LIZENZNEHMER handelt in sämtlichen Fällen in Bezug auf den vorliegenden Vertrag als selbständige Partei.
Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht. Für jeglichen Rechtsstreit in Bezug auf diesen Vertrag ist das Handelsgericht von Nanterre zuständig, einschließlich zusammenfassenden Klagen, Gruppenklagen und Gewährleistungsfällen.
Die englische Version dieses Vertrages gilt als die einzig gültige Fassung für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern. Englisch ist die offizielle Sprache für die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien.
DER LIZENZGEBER BESTÄTIGT, DIE VORSTEHENDEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND IHRE ANWENDBARKEIT ANZUERKENNEN.
Sollte der Lizenznehmer Fragen zu diesem Vertrag haben oder weitere Informationen von 4D wünschen, so möge er sich an 4D unter Tel. (33) (0) 1 40 87 92 00 (email: info@4d.fr) oder die örtliche 4D-Niederlassung des jeweiligen Landes wenden.
* Beschränkte Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten:
Jegliche Waren und Dokumentationen von 4D sind wirtschaftlicher Art. Die vorliegende Software und Dokumentation sind gemäß der in 48 C.F.R. §2.101 enthaltenen Begriffserklärung Handelswaren" und bestehen aus Handelssoftware" und Handelssoftwaredokumentation" gemäß der in 48 C.F.R. §252.227-7014 (a) (5) und 48 C.F.R. enthaltenen Begriffserklärungen und derer Anwendung in 48 C.F.R.§12.212 und 48 C.F.R. 227.7202. Gemäß 48 C.F.R. §12.212, 48 C.F.R. §252.227-7015, 48 C.F.R. §227.7202 bis 227.7202-4, 48 C.F.R. §52-227.14 und jeglicher maßgeblichen Bestimmungen des Code of Federal Regulations", soweit anwendbar, werden der Regierung der Vereinigten Staaten als Endnutzer durch die ihr gewährten Lizenzen bzgl. 4DS Computer Software und Computer Software Dokumentation ausschließlich die gleichen Rechte wie allen anderen Benutzern, gemäß den Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrages, eingeräumt.
Hersteller ist die Gesellschaft 4D SAS, deren Standort sich 60 Rue d'Alsace in 92110 CLICHY, Frankreich befindet.
Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen nach Paragraph ( c ) (1) (ii) der Rights in Technical Data and Computer Software clause at 252.227-7013.
Sämtliche 4D Produktbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen von 4D. SAS.
Alle weiteren Handelsnamen und Warenzeichen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Inhaber.
Stand 05.06.2008